Sie planen ein neues Wohnungsbauprojekt und im Zuge der Projektierung kommt das Thema Elektromobilität und Ladeinfrastruktur auf.
Nun kommen die ersten Fragen auf wie:
- Welche rechtlichen Ansprüche haben Mieter oder Eigentümer auf eine Lademöglichkeit?
- Welche Maßnahmen für Elektromobilität müssen wir an unseren zu erstellenden Stellplätzen planen?
- Welches Lastmanagement-System kommt für unser Projekt in Frage?
- Wie soll das Abrechnungssystem für das laden der Fahrzeuge aussehen?
- Gibt es spezielle Brandschutzanforderungen für Elektroautos in Tiefgaragen?
Laut Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) muss bei Gewerbeimmobilien bei größeren Renovierungen jeder fünfte Stellplatz mit Ladeinfrastruktur versehen werden.
Ab 2025 muss bei jeder Gewerbeimmobilie die mehr als 20 Stellplätze zur Verfügung stellt, mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
Mit mir an Ihrer Seite lenken wir das Projekt in die richtigen Bahn!
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